Am 29. September 2024 finden in Österreich Wahlen zum Österreichischen Nationalrat statt - zum ersten Mal unter der Ägide des DSA und im Kontext einer instabilen Weltlage, die auch die EU beeinflusst, sowie vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, die Integrität von Wahlen – das bedeutet die faire und freie Wahlmöglichkeit für die Bürger:innen Europas - sicherzustellen. Teil dessen ist es, auf den Wahlprozess bezogene Desinformation (Beispiele: es wird bewusst ein falsches Datum der Wahl verbreitet, Fake-Profile von Kandidat:innen mit nicht authentischen Äußerungen, bewusst unrichtige Informationen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Wahlzetteln usw.) und bewusste Manipulationen des Wahlprozesses zu verhindern.
Der österreichische Koordinator für digitale Dienste weist daher auf die maßgebliche Quelle hin, unter der authentische Informationen über Kandidierende, den Wahlprozess sowie etwa die Gültigkeit von Stimmzetteln erhältlich sind. Diese Informationen finden Sie auf der Seite des Innenministeriums, wo Wahlangelegenheiten angesiedelt sind:
https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/Nationalratswahl_2024/start.aspx
Das Innenministerium betreibt in dieser Vorwahlzeit auch ein Callcenter, dass Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar ist, wobei der letzte Tag des Hotline-Betriebs Samstag, der 28. September 2024 ist. Aus dem Inland ist die Hotline kostenlos unter der Nummer 0800 202220 zu erreichen. Aus dem Ausland ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 erreichbar.
Weiters stellt der Österreichische Behindertenrat eine eigene Webseite zu den Nationalratswahlen bereit:
https://www.behindertenrat.at/aktuelles/nationalratswahl-2024/
Nachfolgend wird weiters ein Leitfaden zum Thema Desinformation, ebenso wie ein Kurzvideo mit einigen Tipps zum Umgang mit Informationen über die Wahl angeboten:
Im Rahmen des DSA gibt es besondere Verhaltenspflichten von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Suchmaschinen. Diese wurden im Detail durch die Europäische Kommission als Riskenminderungsmaßnahmen im Sinne des Art. 34 Abs. 3 DSA konkretisiert. Die Leitlinien zur Minderung systemischer Risken für Wahlprozesse (EK Mitteilung C(2024) 2121 final vom 26.03.2024) sollen faire Wahlprozesse in den Mitgliedsstaaten ohne (ausländische) Einflussnahme sicherstellen. Es handelt sich dabei um vor allem folgende Maßnahmen:
Diese Leitlinien kamen bei den Europawahlen erstmals zur Anwendung (Report on the European Elections), gelten aber für alle Wahlen, d.h. auch für die Nationalratswahlen.