• Bereich
    Fonds digitale Transformation
  • Datum
    28.05.2024
  • Kategorie
    Richtlinien

Wichtigste Änderungen in den Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation (Förderperiode 2025)

Diese Seite enthält die wichtigsten, inhaltlichen Änderungen der Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation für die Förderperiode 2025 - im Überblick.

Weiter zum Download am Seitenende.



Die wichtigsten Änderungen im Überblick

8 Anreizförderung

(2) Im Bereich der Anreizförderung ist mit dem Förderansuchen der RTR-GmbH ein perspektivischer Digitalisierungsprojektbericht vorzulegen. Dieser Bericht ist alle sechs Monate gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vorauszahlung um Darstellungen zum Fortschritt der Digitalisierung und insbesondere auch um Darstellungen, wie die als Vorauszahlung gewährten Mittel zur Verwirklichung des konkreten Projekts und der Förderziele gemäß § 33c bis 33e KOG verwendet wurden, zu aktualisieren.             

(3) Zusätzlich ist am Ende des Projektes ein weiterer Bericht über die wesentlichen Projektergebnisse der RTR-GmbH zum Zwecke der Veröffentlichung zu übermitteln.


9.1 Förderprojekte zur Digitalen Transformation

(2)         Förderansuchen für Projekte zur digitalen Transformation haben förderbare Kosten pro Projekt in Höhe von zumindest EUR 300.000,- aufzuweisen.


11 Fördergrenzen, Berechnung von Förderungen

(1) Je Förderungswerber oder Förderungswerberin ist nur ein Ansuchen pro Förderbereich (Punkt 2 Abs. 3 bis 5 - Anreizförderung, Digitale Transformation, Digital-Journalismus und Jugendschutz und Barrierefreiheit) pro Einreichtermin zulässig.  

(2) Die Höhe der Förderung pro Förderungswerber oder Förderungswerberin je Fördervergabe in einem Kalenderjahr darf den Betrag in Höhe von EUR 1,75 Mio. nicht überschreiten (absolute Fördergrenze).  

(7) Die Höhe der Förderung für ein Projekt zu Barrierefreiheit oder Jugendschutz bestimmt sich nach den Regelungen der De-minimis-Beihilfen-VO. Demnach darf die Gesamtsumme, der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren EUR 300.000,- nicht übersteigen. 

(8) Vor Gewährung der Förderung für Barrierefreiheit oder Jugendschutz hat der Förderungswerber oder die Förderungswerberin jede De-minimis-Beihilfe anzugeben, die er in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr beantragt oder erhalten hat. Die RTR-GmbH gewährt eine neue Förderung erst, wenn sie sich einerseits vergewissert hat, dass der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen, den der Förderungswerber oder die Förderungswerberin in Österreich in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren erhalten hat, den Höchstbetrag von EUR 300.000,-  nicht überschreitet und sie andererseits eine entsprechende Erklärung des Förderungswerbers oder der Förderungswerberin erhalten hat. 

(9) Überstiege der Gesamtförderungsbetrag unter Einrechnung einer Förderung nach diesen Richtlinien den Höchstbetrag von EUR 300.000,- im genannten Zeitraum, so darf die Förderung nur insoweit in Anspruch genommen und gewährt werden, als der Höchstbetrag nicht überschritten wird, widrigenfalls der darüberhinausgehende Betrag zurückzuzahlen ist.


15 Inhalt eines Förderansuchens

(2) 4. Bestätigung eines Wirtschaftstreuhänders, dass es sich um kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art 2 Z 18 AGVO, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU (VO(EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014) handelt, bei Kapitalgesellschaften inklusive Formblatt. Bei Einzelunternehmern und Einzelunternehmerinnen (e.U.) ist diese Bestätigung mittels einer Eigenerklärung für EU zur Zahlungsfähigkeit nachzuweisen.


17 Förderentscheidung

(1) Die RTR-GmbH entscheidet über vollständige und rechtzeitig eingebrachte Förderansuchen nach Stellungnahme des Fachbeirats, für dessen Mitglieder die RTR-GmbH eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließt, grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Fördertermins.


18 Vertragsabschluss

(2) Der Fördervertrag kommt mit Zustellung der Förderzusage zustande, wenn der Förderungswerber oder die Förderungswerberin nicht binnen 14 Tagen ab Zustellung der Förderzusage schriftlich widerspricht.

(3) Diese Förderzusage enthält den Durchführungszeitraum, die Höhe der zugesprochenen Förderung sowie allfällige, vom Förderansuchen abweichende oder zusätzliche Auflagen und Bedingungen.

(4) Der Fördervertrag und sämtliche Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für nachträgliche Ergänzungen des Fördervertrags.


22 Einstellung der Tätigkeit

Fördermittel, die bis zum Zeitpunkt der Einstellung der Tätigkeit nicht verbraucht wurden, werden nach schriftlicher Aufforderung durch die RTR-GmbH ganz oder teilweise zurückgefordert, dieser Betrag ist der Rücklage nach Punkt 6. Abs. 8 zuzuführen.


23 Endbericht

Gestrichen wurde die Verpflichtung den Jahresabschluss dem Endbericht beizulegen.

(3) Im Fall einer gewährten Anreizförderung ist der Digitalisierungsprojektbericht um den Fortschritt der Digitalisierung ergänzt einzureichen. Die widmungsgemäße und zweckgebundene Verwendung der Mittel in Verfolgung der Förderziele gemäß §§ 33c bis 33e KOG kann auch durch die Erklärung eines Wirtschaftstreuhänders oder einer Wirtschaftstreuhänderin bestätigt werden.

(5) Der Endkostenstand muss entsprechend den im Ansuchen oder im Fall von Abweichungen entsprechend der im Fördervertrag aufgestellten förderbaren Kosten gegliedert sein. Ein Vergleich der kalkulierten und der tatsächlichen Kosten muss möglich sein. Abweichungen zwischen Plankosten und Istkosten müssen begründet werden (Abweichungsanalyse) und sind nur im Ausmaß von 10 % der Gesamtkosten zulässig. Die Aufwendungen in Österreich müssen ebenfalls entsprechend der förderbaren Kosten im Ansuchen gegliedert sein. Der Förderungswerber oder die Förderungswerberin hat jedenfalls die der Förderung zu Grunde gelegte Bemessungsgrundlage nachzuweisen.

(9) Im Fall von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind im Zuge der Endabrechnung entsprechende Teilnahmebestätigungen zu übermitteln.

(17) Zusätzlich ist der RTR-GmbH am Ende des Projektes ein Bericht über die wesentlichen Projektergebnisse zum Zwecke der Veröffentlichung zu übermitteln.

 

 


Weitere Informationen

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.