• Bereich
    Digitalisierungsfonds
  • Datum
    12.12.2024
  • Kategorie
    Richtlinien

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Richtlinien über die Vergabe von Mitteln des Digitalisierungsfonds zur Förderung des DAB+ Regelbetriebes 2024 (De-minimis-Beihilfe)

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Änderungen in den Richtlinien auf einen Blick. 
Hier gelangen Sie zu den vollständigen Richtlinien.


A) Punkt 3 und 4 der Richtlinien

Einbringung, Zeitpunkt des Ansuchens und Förderungszeitraum

Zukünftig können Ansuchen nur noch über das eRTR-Portal eingebracht werden. Neu ist ebenfalls, dass dies nur noch zum 31.12 und 30.06 eines jeden Jahres möglich sein wird. 

Der Förderungszeitraum ist zudem auf maximal 12 Monate beschränkt.


B) Punkt 5.2 lit. e) : Neugestaltung der Degression

Im Unterschied zu den vorherigen Richtlinien ist die maximale Höchstförderungsdauer auf insgesamt fünf Jahre beschränkt.

Der Anknüpfungspunkt für die Einberechnung der bereits geförderten Zeiträume ist die jeweilige Zulassung.

Förderungswerber:innen, die für die Verbreitung des Programms aufgrund einer Zulassung im Rahmen der Richtlinien 2018 und 2022 bereits gefördert wurden, unterliegen der degressiven Förderung wie folgt:

Tabellen Bezeichnung
1. Förderjahr Fördermonat 1-12 50 %
2. Förderjahr Fördermonat 13-24 50 %
3. Förderjahr Fördermonat 25-36 35 %

4. Förderjahr (1. Hälfte)

4. Förderjahr (2. Hälfte)

Fördermonat 37-42

Fördermonat 43-48

30 %

20 %

5. Förderjahr (1. Hälfte)

5. Förderjahr (2. Hälfte)

Fördermonat 49-54

Fördermonat 55-60

15 %

10 %

6. Förderjahr     0 %


C) Punkt 8.1. Auszahlung

Die Auszahlung der ersten Förderungsrate erfolgt nicht mehr automatisch nach Vertragsabschluss, sondern muss bei der Einreichung angesucht werden.

Weitere Informationen

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