Themenbild Presseförderung

Presseförderung - Einreichung

Einreichung


Einreichfrist für Förderansuchen: 

Ausschließlich innerhalb der ersten 3 Monate eines jeden Jahres. Die Einreichfrist endete am 31. März 2024.


Stellen Sie sich auch einen Förderansuchen:

Förderansuchen konnten ab dem Jahr 2024 ausschließlich über das von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellte Online-Formular eingebracht werden. 
Die RTR-Benutzerkennung und eine elektronische Signatur sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.

Registrierung im eRTR-Portal - Die Benutzerkennung
Förderungswerber:innen werden eingeladen, bereits zu Beginn der Einreichfrist eine Benutzerkennung über die Email-Adresse foerderungen@rtr.at anzufordern und ihre Stammdaten zu erfassen.
Elektronische Signatur
Alle Informationen zum Erhalt, damit Ihr Förderansuchen rechtskräftige Gültigkeit erlangt.
Eingabe des Ansuchens im eRTR
Nachdem Sie eine Benutzerkennung erhalten haben sowie über eine elektronische Signatur verfügen, steigen Sie bitte ins eRTR-Portal ein. Hier können Sie Förderansuchen stellen, zwischenspeichern und verwalten. Infoboxen informieren Sie über die einzugebenden Daten.



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    Kontakt

    RTR-GmbH / KommAustria
    Presse- und Publizistikförderung
    Mariahilfer Straße 77-79
    A-1060 Wien

    pressefoerderung@rtr.at

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