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Die Publizistikförderung

Publizistikförderung


Im Hinblick auf die Erhaltung ihrer Vielfalt und Vielzahl können periodische Druckschriften bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen gefördert werden.

Diese Publizistikförderung hat ihre Grundlage im Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984.  Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.

Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria. Sie hat bei ihrer Entscheidung auf die Vorschläge des Publizistikförderungsbeirates Bedacht zu nehmen.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann die Entscheidung der KommAustria erst nach Prüfung aller Ansuchen und nach Befassung des gemäß § 9 eingerichteten Beirats im Herbst des jeweiligen Einreichjahres erfolgen. 

Weitere Informationen

Publizistikförderung - Einreichung

Publizistikförderung - Entscheidungen

Publizistikförderung - Beirat

Außerordentliche Fördermaßnahmen 2020

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Kontakt

RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderungen
Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien

Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
erich.koenig@rtr.at

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0)1 580 58-162
dagmar.karrer@rtr.at 

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