Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation” ist mit EUR 50.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien zuerkannt werden.
Die Förderungsvoraussetzungen sind aus § 33 KOG und aus den von den KommAustria veröffentlichten Richtlinien ersichtlich. (siehe Download)