• Bereich
    Selbstkontrolleinrichtungen
  • Datum
    09.01.2020
  • Kategorie
    Richtlinien

Richtlinien für Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation ab 01.02.2020

Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation” ist mit EUR 50.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien zuerkannt werden.

Fördervoraussetzungen:

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus § 33 KOG  und aus den von den KommAustria veröffentlichten Richtlinien ersichtlich. (siehe Download)

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