Wenn Sie die technischen Parameter von bewilligten Funkanlagen ändern möchten, benötigen Sie dafür eine fernmelderechtliche Genehmigung. Derartige Änderungen können etwa die Verlegung des Standortes der Funkanlage oder die Änderung der abgestrahlten Leistung der Funkanlage sein. Sie sind aber nur dann möglich, wenn es zu keiner nennenswerten Änderung der Versorgung kommt. Hier kann es ratsam sein, die Details im Vorfeld mit der Behörde zu klären.
Die Informationen betreffen gleichermaßen Fälle im Bereich des terrestrischen Hörfunks (digital und analog) wie auch des terrestrischen Fernsehens.
Die hier dargestellten Informationen enthalten keine vollständige Darstellung der Rechtsvorschriften und auch keine rechtlich verbindlichen Anforderungen, die über die allein maßgeblichen geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere das Telekommunikationsgesetz 2021, das Privatradiogesetz bzw. das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz) hinausgehen.
Es wird Ihnen dringend empfohlen, sich vor Beginn der Veranstaltung des Programms mit dem Privatradiogesetz sowie den wesentlichen Bestimmungen des KommAustria-Gesetzes sowie dem Telekommunikationsgesetz 2021 vertraut zu machen, zumal Sie im Falle einer Zulassungserteilung für die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen einstehen müssen.
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Die wesentliche rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Telekommunikationsgesetz 2021.
Daneben sind insbesondere noch das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz und das KommAustria-Gesetz sowie das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz bzw. das Privatradiogesetz von Relevanz.
Sie sind Inhaber/-in einer Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage (als Hörfunkveranstalter oder Multiplex-Betreiber).
Ihre Antrag muss folgende Angaben enthalten und Sie müssen folgende Unterlagen oder Dokumente in Kopie beilegen:
- Vollständiger Name (Firma)
- Anschrift (samt Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Download Anlagenblatt UKW
Download DAB
Download DVB-T
--- das Horizontaldiagramm (bei gemischter Polarisation für die horizontale und vertikale Komponente)
--- das Vertikaldiagramm (bei gemischter Polarisation Summenleistung).
--- die Firmendatenblätter der Einzelantennen
--- Gesamtantennengewinn bezogen auf den Lambda-Halbe-Dipol
--- Zusatzdämpfungen verursacht durch Leitungen, Weichen, Koppler, Filter u.a. zwischen Senderausgang und Antenne.
--- Technische Bezeichnungen dieser verwendeten Elemente mit Angabe der relevanten technischen Daten (inkl. Länge der Zuleitung vom Sender zur Antenne)
--- Zufahrtswege zum Senderstandort (mit Auto, Aufstiegshilfen oder Fußweg)
--- Art (Mast, Plattform) sowie Lage des Antennentragwerkes in Bezug auf ein nahegelegenes Gebäude, wenn vorhanden
--- Montageort der Antenne am Antennentragwerk
--- Antennenanordnung (Skizze zur Ausrichtung der Einzelantennen aus denen die Winkelverhältnisse bezogen auf die geografische Nord-Richtung hervorgehen)
Die KommAustria kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen. Zum Beispiel wenn die Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder wenn Zweifel bestehen.
Die KommAustria kann die Vorlage der Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift verlangen.
Der Antrag kann jederzeit eingebracht werden.
Zuständig für die Bewilligung der Änderungen von Funkanlagen für Übertragung von Rundfunk ist die KommAustria. Als Geschäftsstelle dient ihr die RTR-GmbH.
Nach Einlangen Ihres Antrags wird dieser von der KommAustria zunächst in formaler Hinsicht (Zulässigkeit, etwaige Mängel) geprüft.
Im Falle einer Einbringung durch Telefax oder E-Mail kann die KommAustria, wenn sie Zweifel darüber hat, ob das Anbringen tatsächlich von Ihnen stammt, Ihnen den Nachweis Ihrer Identität oder der Authentizität Ihres Anbringens (etwa durch ein schriftliches Anbringen mit eigenhändiger und urschriftlicher Unterschrift) auftragen.
Ist Ihr Antrag mangelhaft, weil er etwa nicht alle erforderlichen Angaben und Unterlagen enthält, ergeht ein Mängelbehebungsauftrag. Wenn Sie die fehlenden Unterlagen oder Angaben nicht innerhalb der festgelegten Frist nachreichen, wird Ihr Antrag zurückgewiesen.
Ist der Antrag vollständig, lässt die KommAustria ein frequenztechnisches Gutachten erstellen, in dem die fernmeldetechnische Realisierbarkeit der beantragten technischen Änderungen untersucht werden. Im Rahmen der Gutachtenserstellung erfolgt auch die internationale Koordinierung der (geänderten) technischen Parameter durch die Abteilung Rundfunkfrequenzmanagement der RTR-GmbH.
Sofern der Antrag zulässig und vollständig ist, erteilt Ihnen die KommAustria schriftlich die Bewilligung, die längstens für die Dauer der zugrundeliegenden Zulassung (maximal zehn Jahre) bewilligt wird. Dieser Bescheid wird Ihnen mittels elektronischer Postzustellung übermittelt.
Es werden keine Verwaltungsgebühren verrechnet.
Für die elektronische Einbringung Ihres Antrags steht Ihnen unser Einbringungsportal zur Verfügung, wo Sie auch eine Bestätigung der Einbringung erhalten.
Sie können Ihren Antrag aber auch per Post, Telefax oder E-Mail, an folgende Adresse schicken:
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria),
Postadresse: Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Fax: 01/58058-9191
E-Mail: rtr@rtr.at
Und Sie können Ihren Antrag auch innerhalb der Parteienverkehrszeiten persönlich bei uns abgeben.
Wir ersuchen Sie jedenfalls Ihren Antrag (samt Beilagen) auch in einer elektronischen Form einzubringen.