Headerbild Regulierung

Änderung bestehender Angebote

Im Bereich des Rundfunks benötigen Anbieter bei Änderungen ihrer Angebote die Genehmigung durch die KommAustria.

Die Rundfunkgesetze sehen dazu im Bereich der privaten Mediendiensteanbieter bei der Änderung des Programmcharakters, bei der Verbreitung eines Programms über andere Plattformen oder der Änderung der Programmbelegung einer Multiplex-Plattform Genehmigungsverfahren durch die KommAustria vor. 

In diesem Bereich informieren wir Sie über die Voraussetzungen bei der Genehmigung der Änderung von Medienangeboten durch der KommAustria.

Weitere Informationen zur Änderung Ihres Angebotes finden Sie hier

Änderung von Funkanlagen

Programmänderung bei einem analogen Programm

Programmänderung bei einem digitalen Programm

Programmbouquetänderung

Weiterverbreitung eines digitalen Programms

Rundfunk- und Medienrecht

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.