Die Rundfunkgesetze sehen dazu im Bereich der privaten Mediendiensteanbieter bei der Änderung des Programmcharakters, bei der Verbreitung eines Programms über andere Plattformen oder der Änderung der Programmbelegung einer Multiplex-Plattform Genehmigungsverfahren durch die KommAustria vor.
In diesem Bereich informieren wir Sie über die Voraussetzungen bei der Genehmigung der Änderung von Medienangeboten durch der KommAustria.
Rechtsabteilung Medien
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