Die Weiterverbreitung eines digitalen Programms über andere Satelliten oder weitere terrestrische Multiplex-Plattformen oder der Wechsel zwischen den Verbreitungswegen ist von der Behörde aufgrund einer Anzeige des Rundfunkveranstaltenden und nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen zu genehmigen.
Die Informationen betreffen gleichermaßen Fälle im Bereich des digitalen Hörfunk wie auch des digitalen Fernsehens, sowohl über Satellit als auch über Terrestrik.
Die Anzeige der Weiterverbreitung von Kabelfernsehprogrammen oder WebTV-Programmen über weitere Netze (IP oder Kabel) erfolgt durch Meldung im Rahmen der jährlichen Aktualisierungspflicht. Für die "Weiterverbreitung" eines Kabelfernsehprogramms über Satellit oder Terrestrik ist eine gesonderte Zulassung notwendig.
Die hier dargestellten Informationen enthalten keine vollständige Darstellung der Rechtsvorschriften und auch keine rechtlich verbindlichen Anforderungen, die über die allein maßgeblichen geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere das Privatradiogesetz bzw. das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz) hinausgehen.
Es wird Ihnen dringend empfohlen, sich vor Beginn der Veranstaltung des Programms mit dem Privatradiogesetz sowie den wesentlichen Bestimmungen des KommAustria-Gesetzes vertraut zu machen, zumal Sie im Falle einer Bewilligung für die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen einstehen müssen.
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Die wesentliche rechtliche Grundlage für das Verfahren bilden das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz bzw. das Privatradiogesetz.
Daneben sind insbesondere noch das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz und das KommAustria-Gesetz von Relevanz.
Sie sind Inhaber/-in einer Zulassung zur Veranstaltung eines digitalen Programms (als Hörfunkveranstalter oder als Fernsehveranstalter).
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten und Sie müssen folgende Unterlagen oder Dokumente in Kopie beilegen:
- Vollständiger Name (Firma)
- Anschrift (samt Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Angaben über den Verbreitungsweg (Versorgungsgrad)
- Angaben zur Verfügbarkeit
- Vorlage einer verbindlichen Verbreitungsvereinbarung über die Nutzung freier Kapazitäten auf einer terrestrischen Multiplex-Plattform oder einem Satelliten für den Fall der Zulassungserteilung
Die KommAustria kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen. Zum Beispiel wenn die Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder wenn Zweifel bestehen.
Die KommAustria kann die Vorlage der Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift verlangen.
Der Antrag kann jederzeit eingebracht werden. Die Änderung darf erst nach Genehmigung durchgeführt werden.
Zuständig für die Bewilligung der Änderungen von Funkanlagen für Übertragung von Rundfunk ist die KommAustria. Als Geschäftsstelle dient ihr die RTR-GmbH.
Nach Einlangen Ihrer Anzeige wird diese von der KommAustria zunächst in formaler Hinsicht (Zulässigkeit, etwaige Mängel) geprüft.
Im Falle einer Einbringung durch Telefax oder E-Mail kann die KommAustria, wenn sie Zweifel darüber hat, ob das Anbringen tatsächlich von Ihnen stammt, Ihnen den Nachweis Ihrer Identität oder der Authentizität Ihres Anbringens (etwa durch ein schriftliches Anbringen mit eigenhändiger und urschriftlicher Unterschrift) auftragen.
Ist Ihre Anzeige mangelhaft, weil sie etwa nicht alle erforderlichen Angaben und Unterlagen enthält, ergeht ein Mängelbehebungsauftrag. Wenn Sie die fehlenden Unterlagen oder Angaben nicht innerhalb der festgelegten Frist nachreichen, wird Ihr Antrag zurückgewiesen.
Sofern der Antrag auf Genehmigung der Änderung zulässig und vollständig ist, erteilt Ihnen die KommAustria schriftlich die Bewilligung, die längstens für die Dauer der zugrundeliegenden Zulassung (maximal zehn Jahre) bewilligt wird. Dieser Bescheid wird Ihnen mittels elektronischer Postzustellung übermittelt.
Es werden keine Verwaltungsgebühren verrechnet.
Für die elektronische Einbringung Ihrer Anzeige steht Ihnen unser Einbringungsportal zur Verfügung, wo Sie auch eine Bestätigung der Einbringung erhalten.
Sie können Ihre Anzeige aber auch per Post, Telefax oder E-Mail, an folgende Adresse schicken:
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria),
Postadresse: Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Fax: 01/58058-9191
E-Mail: rtr@rtr.at
Und Sie können Ihre Anzeige auch innerhalb der Parteienverkehrszeiten persönlich bei uns abgeben.
Wir ersuchen Sie jedenfalls Ihre Anzeige (samt Beilagen) auch in einer elektronischen Form einzubringen.