Die Rundfunkgesetze sehen dazu im Bereich der privaten Mediendiensteanbieter:innen mit der Anzeige eines Dienstes und der Zulassung eines Dienstes unterschiedliche Arten der behördlichen Bewilligung vor. Im Bereich des ORF gibt es mit dem Auftragsvorprüfungsverfahren ein spezielles System der Bewilligung neuer Angebote.
In diesem Bereich informieren wir Sie über die Voraussetzungen bei der Bewilligung neuer Medienangebote durch der KommAustria.
Rechtsabteilung Medien
Tel.: +43 1 58058-0
E-Mail: rtr@rtr.at
Link zum Einbringungsportal