Headerbild Regulierung

Infrastruktur

Neue Angebote im Bereich Infrastruktur

Nicht nur Programmveranstalter/-innen, sondern auch die Betreiber/-innen von Infrastruktur im Medienbereich benötigen für ihre Tätigkeit eine entsprechende Bewilligungen.

Medieninfrastruktur umfasst nicht nur Einrichtungen zur digitalen Bündelung von Rundfunkprogrammen (wie Multiplex-Plattformen oder die Programmaggregation), sondern insbesondere auch die Rundfunknetze.

Multiplex-Betreiber benötigen für die Errichtung und den Betrieb einer Multiplex-Plattform zur digital-terrestrischen Übertragung von Rundfunkprogrammen einer Zulassung.

Für Rundfunkveranstalter/-innen gilt, dass Änderungen jener Funkanlagen, für welche die Bewilligung bereits im Rahmen der rundfunkrechtlichen Zulassung erteilt wurde, ebenfalls einer Bewilligung bedürfen.

Bei sonstigen Funkdiensten, welche nicht die Veranstaltung von Rundfunk betreffen, ist die Fernmeldebehörde für die Betriebsbewilligungen verantwortlich. Darunter fallen zum Beispiel die Tonübertragung für Autokino oder Informationsübertragungen bei Katastrophenübungen. Weitere Beispiele und Informationen finden Sie auf der Seite Funkanlagen in Rundfunkfrequenzbändern.

Weiters sieht das Telekommunikationsrecht vor, dass Kommunikationsdienste und Kommunikationsnetze einer Anzeigepflicht unterliegen, wenn es sich um Angebote handelt, die zur Verbreitung von Rundfunk und Rundfunkzusatzdiensten dienen.

Bei solchen Diensten und Netzen handelt es um folgende Fallgruppen:

Weitere Informationen finden Sie hier

Funkanlagen in Rundfunkfrequenzbändern

Sonstiger Kommunikationsdienst

Programmaggregatoren

Kabel- und IP-Netz

Einbringungsportal

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.