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Funknetz

Anzeigepflichtige nicht leitungsgebundene Kommunikationsnetze (insb. Funknetze)

Sie erhalten hier Informationen für die Anzeige der Weiterverbreitung von Rundfunk über leitungsungebundene Kommunikationsnetze bei der KommAustria. 

Kommunikationsnetze sind elektronische Übertragungssysteme, ungeachtet dessen, ob sie auf einer permanenten Infrastruktur oder zentralen Verwaltungskapazität basieren, und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitige Ressourcen – einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile –, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetze, feste (leitungs- und paketvermittelt, einschließlich Internet) und mobile Netze, Stromleitungssysteme, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden sowie Netze für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetze, unabhängig von der Art der übertragenen Informationen. Betreiber/-in ist ein Unternehmen, das ein öffentliches Kommunikationsnetz oder eine zugehörige Einrichtung betreibt oder zum Betrieb hiervon befugt ist. 

Zu den nicht leitungsgebundenen (Rundfunk-)Kommunikationsnetzen zählen typischerweise terrestrische Sendeanlagen. Unter diese Anzeigepflicht fällt aber auch die Weiterverbreitung über ein Satellitennetz und der Wiederverkauf von Transponderkapazitäten für die Weiterverbreitung von Rundfunk über ein Satellitennetz. 

Die Gestaltung und Verbreitung eines eigenen Rundfunkprogramms ("Rundfunkveranstalter/-in") ist von dieser Anzeige nicht umfasst; dies bedarf einer eigenen rundfunkrechtlichen Bewilligung. Die Anzeige eines Kommunikationsnetzes ist lediglich dann erforderlich, wenn Sie Rundfunkprogramme (anderer) über ein Netz weiterverbreiten und diesen Dienst öffentlich anbieten.

Informationen zur Anzeige leitungsgebundener Netze (insb. Kabelnetze) erhalten Sie hier.