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Internet

Neue Angebote im Internet

Die Veranstaltung von Fernsehprogrammen im Internet (WebTV oder Livestreams) sowie von Abrufdiensten unterliegen einer Anzeigepflicht. Webradio unterliegt keiner Anzeigepflicht.

Ein Fernsehprogramm ist ein audiovisuelles Rundfunkprogramm im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, oder ein anderer über elektronische Kommunikationsnetze verbreiteter audiovisueller Mediendienst, der von einem/-r Mediendiensteanbieter/-in für den zeitgleichen Empfang von Sendungen auf der Grundlage eines Sendeplans bereitgestellt wird.

Weitere Informationen zur Bewilligung neuer Angebote im Internet finden Sie hier:

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