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Österreichischer Rundfunk

Neue Angebote des Österreichischen Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Auftrag für Programme und Angebote des ORF wird im ORF-Gesetz durch Angebotskonzepte (§ 5a ORF-G) sowie die – unter gewissen Voraussetzungen daran anknüpfende – Durchführung einer Auftragsvorprüfung (§§ 6ff ORF-G) konkretisiert.

Durch Angebotskonzept und Auftragsvorprüfung wird dem gemeinschaftsrechtlichen Erfordernis nach einer hinreichend genauen Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags Rechnung getragen, um das erforderliche Ausmaß der Finanzierung zu berechnen und eine adäquate Kontrolle über die Einhaltung des Auftrags sicherzustellen, gleichzeitig aber auch privaten Rundfunkveranstaltern Rechtssicherheit über das zu erbringende Angebot zu gewähren. 

Weitere Informationen zu neuen Angeboten des ORF finden Sie hier

Angebotskonzept

Auftragsvorprüfung

Rundfunk- und Medienrecht

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