Durch Angebotskonzept und Auftragsvorprüfung wird dem gemeinschaftsrechtlichen Erfordernis nach einer hinreichend genauen Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags Rechnung getragen, um das erforderliche Ausmaß der Finanzierung zu berechnen und eine adäquate Kontrolle über die Einhaltung des Auftrags sicherzustellen, gleichzeitig aber auch privaten Rundfunkveranstaltern Rechtssicherheit über das zu erbringende Angebot zu gewähren.
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