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Auftragsvorprüfung

Der öffentlich-rechtliche Auftrag für Programme und Angebote des ORF wird durch Angebotskonzepte konkretisiert. In besonderen Fällen bedarf es über das Angebotskonzept hinaus noch einer gesonderten Prüfung, der Auftragsvorprüfung.

Mit dieser Konkretisierung und Vorab-Prüfung wird dem gemeinschaftsrechtlichen Erfordernis nach einer hinreichend genauen Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags Rechnung getragen, um das erforderliche Ausmaß der Finanzierung zu berechnen und eine adäquate Kontrolle über die Einhaltung des Auftrags sicherzustellen, gleichzeitig aber auch privaten Rundfunkveranstaltern Rechtssicherheit über das zu erbringende Angebot zu gewähren.

Die Auftragsvorprüfung, gleichermaßen ein „ex-ante“-Test vor Einführung eines wesentlich neuen Angebots wird in den §§ 6ff ORF-G geregelt. Ziel dieser Vorabprüfung ist es, den öffentlich-rechtlichen Mehrwert eines Angebots des ORF mit den potenziellen Marktauswirkungen abzuwägen.

Eine Auftragsvorprüfung ist in folgenden, gesetzlich festgelegten Fällen durchzuführen:

  • für das Informations- und Kultur-Spartenprogramm vgl. § 4c ORF-G
  • für sogenannte weitere Online-Angebote
  • für neue, sich wesentlich vom bestehenden Angebot unterscheiden Angebote des ORF

Verfahren:

Das Verfahren der Auftragsvorprüfung wird in § 6a ORF-G geregelt. Zunächst hat der ORF einen Vorschlag für ein neues Angebot auszuarbeiten. Dieser Vorschlag besteht aus

  • einem Angebotskonzept
  • einer Begründung zur wirksamen Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages und zur Zweckmäßigkeit
  • einer Darstellung der Finanzierung
  • einer Darstellung der Marktauswirkungen und der Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt

Der Vorschlag ist vom ORF einer öffentlichen Begutachtung zu unterziehen.

Im Anschluss kann der ORF bei der KommAustria unter Übermittlung des Vorschlages sowie sämtlicher Stellungnahmen die Genehmigung des neuen Angebotes beantragen.

Die KommAustria hat die eingelangten Unterlagen dem Public-Value-Beirat sowie der Bundeswettbewerbsbehörde zur Beurteilung der publizistischen bzw. wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen zur Verfügung zu stellen. Im Verfahren vor der KommAustria ist neben dem ORF die Bundeswettbewerbsbehörde als Amtspartei vorgesehen, die die Interessen des Wettbewerbs vertritt und die damit verbundenen Parteirechte eingeräumt erhält.

Die KommAustria hat das neue Angebot zu genehmigen, wenn zu erwarten ist, dass dieses den demokratischen und kulturellen Bedürfnissen der österreichischen Gesellschaft dient. Bei der Entscheidung sind zudem die potenziellen Auswirkungen auf die Handels- und Wettbewerbsbedingungen ausreichend zu berücksichtigen und auch für eine Entsprechung mit dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag ist Sorge zu tragen.

Mehr Informationen zu den Angebotskonzepten finden sich hier:

Website des ORFs

Die bisherigen Auftragsvorprüfungen der KommAustria auf der Website des ORFs finden sich hier:

Laufende Auftragsvorprüfungen Abgeschlossene Auftragsvorprüfungen