Die KommAustria ist mit den Aufgaben der Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk und dessen Tochtergesellschaften betraut.
Auf Antrag wird die KommAustria insbesondere im Rahmen der Prüfung neuer Angebote des ORF tätig.
Im Rahmen der Rechtsaufsicht wird die KommAustria aufgrund von Beschwerden, auf Antrag sowie von Amts wegen tätig.
Aufgrund von Beschwerden und Anträgen entscheidet die KommAustria über die Verletzung von Bestimmungen des ORF-Gesetzes mit Ausnahme der Bestimmungen über die Gleichstellung von Frauen und Männern (vgl. Abschnitt 5a des ORF-Gesetzes).
Die amtswegige Aufsicht erstreckt sich auf die Überprüfung der Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrages für die Programme und Angebote des ORF sowie auf dessen wirtschaftliche Gebarung.
Weitere Zuständigkeiten der KommAustria im Zusammenhang mit dem ORF ergeben sich im Bereich des Programmentgelts. Hier unterliegt das mit Beschluss des Stiftungsrates abgeschlossene Verfahren der Festsetzung der Höhe des Programmentgelts einer nachprüfenden Kontrolle durch die KommAustria, die die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Kriterien zu überprüfen hat. Stellt die KommAustria fest, dass die Programmentgeltfestsetzung nicht den gesetzlichen Kriterien entspricht, hat sie den Beschluss des Stiftungsrates aufzuheben.
Der Österreichische Rundfunk muss ein Qualitätssicherungssystem einrichten, das sowohl in inhaltlicher wie auch in formaler Hinsicht besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegt. Die Einhaltung in formaler Hinsicht obliegt einer amtswegigen, zweijährigen Überprüfung durch die KommAustria.