Die Aufgaben der KommAustria im Bereich der Medienregulierung sind vielfältig und haben Bedeutung für uns alle. Dies spiegelt sich in den gesetzlich definierten Zielen der KommAustria wieder. Es zeigt sich aber auch in den Tätigkeitsbereichen, die von der Regelung des Marktzutritts für Rundfunkveranstalte/-innen (etwa die Erteilung von Zulassungen), die eng mit der Verwaltung des Frequenzspektrums zusammenhängt, über die Rechtsaufsicht über Rundfunkveranstalter/-innen und Mediendiensteanbieter/-innen im Interesse des Erhalts des Wettbewerbs der Anbieter/-innen aber auch den Schutz der Empfänger/-innen der Medienangebote, die Wettbewerbsregulierung für die Rundfunkinfrastruktur bis zur Ermöglichung der Umstellung auf digitale Rundfunkübertragung auf allen Plattformen reichen.
Grundsätzlich liegt der gesamte Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen und Abrufdienste), privat oder öffentlich-rechtlich, auf allen Übertragungswegen (Terrestrik, Kabel, Satellit oder Internet), digital wie auch analog, sowohl auf Ebene der Programmveranstalter/-innen als auch auf der Ebene der Übertragungsnetze und -dienste in der Zuständigkeit der KommAustria. Davon ausgenommen ist die Aufsicht über die Funkanlagen (diese liegt bei der Fernmeldebehörde).
In diesem Bereich informieren wir Sie über die Tätigkeitsschwerpunkte und Aufgaben der KommAustria. Neben einer Umschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten finden Sie auch weiterführende Links zu den Themen in anderen Bereichen der Website.
Rechtsabteilung Medien
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