Für Hörfunkprogramme über terrestrische Verbreitungswege (analog oder digital), über Satellit und über Kabel gelten die Inhaltsvorschriften des Privatradiogesetz, darunter die Regeln zur kommerziellen Kommunikation. Webradio unterliegt keiner Regulierung durch die KommAustria.
Die Aufgaben der KommAustria beginnen mit der Bewilligung neuer Angebote, hier unter Beachtung der besonderen Voraussetzungen, die das Gesetz den Anbietern vorschreibt, gleichzeitig aber auch unter Sicherung der die Meinungsvielfalt sichern sollenden Vorschriften über die Medienkonzentration.
Während im Bereich des Satelliten und des Kabels die Übertragung bereits vollständig digitalisiert sind, unterscheidet man im Bereich der Terrestrik noch zwischen einer analogen Übertagung (vorrangig über UKW) und einer digitalen Übertragung. Aus regulatorischer Sicht ist eine Besonderheit der analogen Verbreitung das Zulassungsverfahren des Programms, weil in diesem Verfahren auch eine Frequenzzuteilung erfolgt. Außerdem hat die KommAustria, wenn mehrere Bewerber um eine Frequenz ansuchen, ein besonderes Auswahlverfahren unter den Antragstellern durchzuführen.
Im Bereich des digitalen Hörfunks sichert die KommAustria durch ihre regulatorischen Maßnahmen wie dem Digitalisierungskonzept die Fortentwicklung der Digitalisierung des Hörfunk.
Neben der Bewilligung von neuen Hörfunkprogrammen obliegt der KommAustria die Rechtsaufsicht über die von ihrer Regulierung unterliegenden Programme. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen über die Programmgrundsätze und zur kommerziellen Kommunikation, aber auch zur Medienkonzentration sowie ganz allgemein zur Einhaltung des programmlichen Rahmens der Zulassung.