Ein Hörfunkprogramm ist ein für die Allgemeinheit bestimmtes Audioangebot, das für den zeitgleichen Empfang von Sendungen bereitgestellt wird.
Die analoge terrestrische Veranstaltung von Hörfunk (UKW) bedarf einer Zulassung. Ebenso bedarf die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen über Satellit (Satellitenhörfunk/DVB-S2) und über terrestrische Multiplexplattformen (DAB+) einer Zulassung.
Die Weiterverbreitung zugelassener, digitaler Programme über die jeweils andere Plattform bedarf einer Bewilligung aufgrund einer im Vorhinein erfolgten Anzeige. Kabelhörfunk unterliegen lediglich einer Anzeigepflicht.
Wer Hörfunkprogramme ausschließlich weiterverbreitet (etwa als Satelliten- oder Kabelnetzbetreiber/-in), ist nicht Hörfunkveranstalter/-in und unterliegt daher nicht den nachfolgend dargestellten Regelungen. Für nähere Informationen für Kabelnetzbetreibende und ihre gesonderte Anzeigepflicht („Allgemeingenehmigung“) wird auf die Informationen für Netzbetreibende verwiesen.
Webradio, Podcasts oder Livestreams sind derzeit nicht reguliert.
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