Headerbild Regulierung

Hörfunk

Neue Angebote im Hörfunk

Die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen über Satellit (Satellitenhörfunk), über terrestrische Multiplexplattformen (DAB+) oder über Antenne (UKW) bedarf einer Zulassung. Kabelhörfunk unterliegt lediglich einer Anzeigepflicht.

Ein Hörfunkprogramm ist ein für die Allgemeinheit bestimmtes Audioangebot, das für den zeitgleichen Empfang von Sendungen bereitgestellt wird.

Die analoge terrestrische Veranstaltung von Hörfunk (UKW) bedarf einer Zulassung. Ebenso bedarf die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen über Satellit (Satellitenhörfunk/DVB-S2) und über terrestrische Multiplexplattformen (DAB+) einer Zulassung. 

Die Weiterverbreitung zugelassener, digitaler Programme über die jeweils andere Plattform bedarf einer Bewilligung aufgrund einer im Vorhinein erfolgten Anzeige. Kabelhörfunk unterliegen lediglich einer Anzeigepflicht.

Wer Hörfunkprogramme ausschließlich weiterverbreitet (etwa als Satelliten- oder Kabelnetzbetreiber/-in), ist nicht Hörfunkveranstalter/-in und unterliegt daher nicht den nachfolgend dargestellten Regelungen. Für nähere Informationen für Kabelnetzbetreibende und ihre gesonderte Anzeigepflicht („Allgemeingenehmigung“) wird auf die Informationen für Netzbetreibende verwiesen.

Webradio, Podcasts oder Livestreams sind derzeit nicht reguliert. 

Weitere Informationen zur Bewilligung neuer Hörfunkangebote finden Sie hier

Einbringungsportal

Kontakt

Rechtsabteilung Medien
Tel.:      +43 1 58058-0
E-Mail:  rtr@rtr.at

Link zum Einbringungsportal

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.