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Analoges Radio


Antrag auf Erteilung einer Zulassung für analogen terrestrischen Hörfunk oder auf Zuordnung von Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet (aufgrund einer Ausschreibung nach § 13 Privatradiogesetz)

Wenn Sie in Österreich terrestrische Hörfunkprogramme über Antenne (analoge Terrestrik) veranstalten möchten, benötigen Sie eine Zulassung durch die KommAustria, welche auch die Zuteilung einer Frequenz sowie die Bewilligung zur Errichtung einer Sendeanlage umfasst („one Stop shop“ – Grundsatz).

Hörfunkveranstalter/-in ist, wer – mit Ausnahme des Österreichischen Rundfunks – ein Hörfunkprogramm unter seiner redaktionellen Verantwortlichkeit schafft oder zusammenstellt sowie verbreitet oder durch Dritte verbreiten lässt.

Die nachfolgenden Informationen betreffen jene Fälle, in denen eine Ausschreibung der KommAustria stattgefunden hat und Sie sich auf diese Ausschreibung bewerben. Sie können dabei

  • ein neues Versorgungsgebiet schaffen oder 
  • ausgeschriebene Übertragungskapazitäten zur Erweiterung oder Verbesserung eines bestehenden Versorgungsgebietes beantragen. 

Diese Informationen betreffen nur Anträge aufgrund einer Ausschreibung. Für Anträge auf Hörfunkzulassung bzw. Zuordnung von Übertragungskapazitäten ohne vorangegangen Ausschreibung, sowie für Anträge auf Ausbildungs- oder Ereignishörfunk verweisen wir Sie auf die entsprechenden Informationsseiten.