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Kabelhörfunk

Anzeige eines neuen Kabelhörfunkprogramms

Sie erhalten hier Informationen für die Anzeige von Hörfunkprogrammen bei der KommAustria. 


Hörfunkveranstalter
ist, wer – mit Ausnahme des Österreichischen Rundfunks – ein Hörfunkprogramm unter seiner redaktionellen Verantwortlichkeit schafft oder zusammenstellt sowie und – im Fall des Kabelhörfunks über ein Kabelnetz – verbreitet oder durch Dritte verbreiten lässt.

Webradios oder Podcasts unterliegen keiner rundfunkrechtlichen Anzeigepflicht.

Wer Hörfunkprogramme ausschließlich weiterverbreitet (etwa als Satelliten- oder Kabelnetzbetreiber), ist nicht selbst Hörfunkveranstalter. Nähere Informationen als Netzbetreiber finden Sie auf unserer Informationsseite für Netzbetreiber.

Für nähere Informationen zu Hörfunkprogrammen, die einer Zulassungspflicht unterliegen, verweisen wir Sie auf die betreffenden Informationsseiten hin.

Zu beachten ist weiters, dass Kabelfernsehen im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geregelt ist. Auch hierzu verweisen wir Sie auf die entsprechende Informationsseite.