Headerbild Regulierung

Kabelfernsehen

Anzeige eines neuen Kabelfernsehprogramms oder Web-TV-Programms

Wenn Sie in Österreich ein Fernsehprogramm über Kabel oder das Internet veranstalten möchten, müssen Sie das Programm anzeigen.

Fernsehveranstalter ist, wer – mit Ausnahme des Österreichischen Rundfunks – ein Fernsehprogramm unter seiner redaktionellen Verantwortlichkeit schafft oder zusammenstellt sowie – im Fall der anzeigepflichtigen Fernsehprogramme über ein Kabelnetz oder das Internet – verbreitet oder durch Dritte verbreiten lässt.

Wer Fernsehprogramme ausschließlich weiterverbreitet (etwa als Satelliten- oder Kabelnetzbetreiber), ist nicht selbst Fernsehveranstalter. Nähere Informationen als Netzbetreiber finden Sie auf unserer Informationsseite für Netzbetreibende.

Für nähere Informationen zu Fernsehprogrammen, die einer Zulassungspflicht unterliegen, verweisen wir Sie auf die betreffenden Informationsseiten hin.

Zu beachten ist weiters, dass Kabelhörfunk im Privatradiogesetz geregelt ist. Auch hierzu verweisen wir Sie auf den entsprechenden Informationsseiten.