Während die KommAustria für die Verwaltung des Frequenzspektrums terrestrischen Rundfunks sowie für Errichtungs- und Betriebsbewilligungen für Funksendeanlagen in diesem Bereich zuständig ist, obliegt die Aufsicht über diese Funkanlagen der Fernmeldebehörde. Sie ist für grundsätzliche Angelegenheiten, Rechtsfragen und die notwendige Technik für die Telekommunikation zuständig.
RUNDFUNK UND TELEKOM
REGULIERUNGS-GMBH
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