Die Definition des Zusatzdienstes ist ebenso technologieneutral wie jene der Multiplex-Plattform. Das heißt, dass jeder Dienst, der zusätzlich zu Programmen, die über Multiplex-Plattformen angeboten werden– hier sind sowohl Kabel, Satellit wie auch Terrestrik erfasst-, unter den Begriff des Zusatzdienstes fallen kann.
Typische Beispiele für Zusatzdienste reichen vom Teletext, über einen Elektronischen Programmführer (EPG) bis hin zu interaktiven Anwendungen mit einem Rückkanal und internetbasierten HbbTV-Diensten.
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