Zusatzdiensteanbieter/-in ist, wer über eine Multiplex-Plattform (Kabel, Satellit oder Terrestrik) zusätzlich zu digitalen Programmen einen Dienst verbreitet.
Die Definition des Zusatzdienstes ist ebenso technologieneutral wie jene der Multiplex-Plattform, d.h. jeder Dienst, der zusätzlich zu den Programmen, die über Multiplex-Plattformen ausgestrahlt werden (hier sind sowohl Kabel, Satellit wie auch Terrestrik erfasst), angeboten wird, kann unter den Begriff des Zusatzdienstes fallen.
Typische Beispiele für Zusatzdienste reichen von Teletext über Elektronische Programmführer (EPG) bis hin zu interaktiven Anwendungen mit Rückkanal oder internetbasierten HbbTV-Diensten.
Sie erhalten hier Informationen für die Anzeige von Zusatzdiensten bei der KommAustria. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von HbbTV-Anwendungen, Teletext oder Elektronischen Programmführern.
Die hier dargestellten Informationen enthalten keine vollständige Darstellung der Rechtsvorschriften und auch keine rechtlich verbindlichen Anforderungen, die über die allein maßgeblichen geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz) hinausgehen.
Es wird Ihnen dringend empfohlen, sich vor Beginn der Veranstaltung des Programms mit dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz sowie den wesentlichen Bestimmungen des KommAustria-Gesetzes vertraut zu machen, zumal im Falle einer Zulassungserteilung Sie für die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen einstehen müssen.
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Die wesentliche rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz.
Daneben sind insbesondere noch das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz und das KommAustria-Gesetz von Relevanz.
Keine.
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten und Sie müssen folgende Unterlagen oder Dokumente in Kopie beilegen:
- Vollständiger Name (Firma)
- Anschrift (samt Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse)
- Aktueller Firmenbuchauszug bzw. Auszug aus dem Vereinsregister Amtlicher Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Rechtsverbindliche Unterschrift durch die vertretungsbefugten Personen
Beschreibung des geplanten Zusatzdienstes
Verbindliche Vereinbarung über die Nutzung von Übertragungskapazitäten eines/einer Kabelnetz-, Multiplex- oder Satellitenbetreibers/-in
Die KommAustria kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen. Zum Beispiel wenn die Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder wenn Zweifel bestehen.
Die KommAustria kann die Vorlage der Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift verlangen.
Die Anzeige ist spätestens eine Woche vor der Aufnahme bei der KommAustria einzubringen.
Zuständig für die Beurteilung von Anzeigen von Zusatzdiensten ist die KommAustria. Als Geschäftsstelle dient ihr die RTR-GmbH.
Nach Einlangen Ihrer Anzeige wird diese von der KommAustria zunächst in formaler Hinsicht (Zulässigkeit, etwaige Mängel) geprüft.
Im Falle einer Einbringung durch Telefax oder E-Mail kann die KommAustria, wenn sie Zweifel darüber hat, ob das Anbringen tatsächlich von Ihnen stammt, Ihnen den Nachweis Ihrer Identität oder der Authentizität Ihres Anbringens (etwa durch ein schriftliches Anbringen mit eigenhändiger und urschriftlicher Unterschrift) auftragen.
Ist Ihr Antrag mangelhaft, weil er etwa nicht alle erforderlichen Angaben und Unterlagen enthält, ergeht ein Mängelbehebungsauftrag. Wenn Sie die fehlenden Unterlagen oder Angaben nicht innerhalb der festgelegten Frist nachreichen, wird Ihr Antrag zurückgewiesen.
Darüber hinaus kann die KommAustria Sie auch zur Ergänzung Ihrer Angaben und zu weiteren Offenlegung auffordern.
Sofern die Anzeige zulässig und vollständig ist, wird die Anzeige durch die KommAustria entgegengenommen und Sie werden in das Verzeichnis der Zusatzdienste auf der Webseite der KommAustria eingetragen.
Die Eintragung im Verzeichnis hat bloß deklarative Wirkung, d.h. scheint ein/eine Veranstalter/-in im Verzeichnis auf, ohne tatsächlich einen Dienst zu betreiben, ist der/die Anbieter/-in auch kein Zusatzdienstanbieter/-in.
Für die Anzeige fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Sie können Anzeigen elektronisch über ein eigens hierzu eingerichtetes Webportal eRTR durchführen. Dort finden Sie auch ein elektronisches Anzeigeformular. Nach erstmaliger Freischaltung können die Daten jederzeit online aktualisiert werden.
Darüber hinaus steht Ihnen für die elektronische Einbringung Ihrer Anzeige unser Einbringungsportal zur Verfügung, wo Sie auch eine Bestätigung der Einbringung erhalten.
per Post, Telefax oder E-Mail einbringen, oder persönlich abgegeben.
Sie können Ihre Anzeige aber auch per Post, Telefax oder E-Mail, an folgende Adresse schicken:
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria),
Postadresse: Mariahilfer Straße 77-79,
1060 Wien,
Fax: 01/58058-9191,
E-Mail: rtr@rtr.at
Und Sie können Ihre Anzeige auch innerhalb der Parteienverkehrszeiten persönlich bei uns abgeben.
Wir ersuchen Sie jedenfalls Ihre Anzeige (samt Beilagen) auch in einer elektronischen Form einzubringen.
Bitte beachten Sie, dass Anzeigen juristischer Personen grundsätzlich von einem vertretungsbefugten Organ, also etwa einem/einer Geschäftsführer/-in oder einem/einer Prokurist/-in (im Falle von nur gemeinsam vertretungsbefugten Personen durch diese gemeinsam), unterzeichnet sein müssen (firmenbuchmäßige Zeichnung).
Sie können auch andere Personen mit ihrer Vertretung vor der KommAustria betrauen. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrer Anzeige eine von Ihnen bzw. bei juristischen Personen dem vertretungsbefugten Organ ordnungsgemäß gezeichnete Vollmacht vorlegen (ausgenommen bei berufsmäßigen Parteienvertretern/-innen wie z.B. Rechtsanwälten/-innen oder Notaren/-innen).