Einen weiteren Schwerpunkt der Novelle bildet der Ausbau der Selbstkontrolle der Mediendienste im Bereich Werbung und Jugendschutz mit dem Ziel, Verhaltensrichtlinien innerhalb der Branche zu schaffen und von dieser selbst kontrollieren zu lassen. Im Bereich der kommerziellen Kommunikation sollen solche Initiativen v.a. darauf abzielen, die Einwirkung audiovisueller Kommunikation für alkoholische Getränke auf Minderjährige und die Einwirkung audiovisueller Kommunikation für bestimmte Lebensmittel und Getränke („HFSS“) auf Kinder wirkungsvoll zu verringern (weitere Informationen finden Sie hier). Weiters wird der Mediensektor Richtlinien erstellen müssen, wie die minderjährigen Zuschauenden vor potenziell schädlichen Inhalten im Fernsehen geschützt werden können (weitere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite und hier).
Im Bereich der Selbstkontrolle der kommerziellen Kommunikation werden die Fördermittel, die damit mittelbar den Mediendienstveranstaltenden zur Verfügung stehen, von 50.000,- auf 75.000 Euro erhöht, es kommt jedoch auch zu einer Erweiterung des Kreises auf sämtliche audiovisuellen Mediendiensteanbietenden (Fernsehen und Abrufdienste).
Eine Förderung in gleichem Ausmaß ist ferner für eine zukünftig zu errichtende Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger vorgesehen. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Erstellung von Verhaltensrichtlinien, welche Kriterien für eine ausreichende Information für den Zuschauer zur Beurteilung der potenziellen Schädlichkeit von Inhalten für Minderjährige enthalten müssen. Die Mediendiensteanbietende haben die Initiativen zur Einrichtung der Selbstkontrolle zu unterstützen und dazu beizutragen.
Auch im Rahmen der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation ist es Aufgabe des Marktes, die Erlassung von Richtlinien über kommerzielle Kommunikation für alkoholische Getränke und - unter Hinzuziehung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit - über unangebrachte kommerzielle Kommunikation im Bereich der sogenannten HFSS zu unterstützen. Hier finden Sie den bereits bestehenden Verhaltenskodex der österreichischen Rundfunkveranstalter hinsichtlich unangebrachter audiovisueller kommerzieller Kommunikation in Zusammenhang mit Kindersendungen und Lebensmittel.
Die Rolle der KommAustria beschränkt sich in diesem Bereich – neben der Zuteilung von Fördermitteln – auf die Herstellung von Transparenz dieser Maßnahmen. Einrichtungen der Selbstkontrolle selbst haben jährlich der KommAustria über die Wirksamkeit der Regelungen des Verhaltenskodex sowie über die Art, Anzahl und Erledigung von Beschwerdefällen zu berichten. Dieser Bericht fließt in Form von Einschätzungen und Empfehlungen zur Wirksamkeit der Selbstkontrolle in den Tätigkeitsbericht der KommAustria ein.
Lediglich im Bereich des Jugendschutzes hat die KommAustria, wenn bis Ende Juni 2021 keine Selbstkontrolleinrichtung gegründet und binnen weiterer zwei Monate keine Verhaltensrichtlinien zustande gekommen sind, subsidiär einzuschreiten, und eine Verordnung zu erlassen, die festzulegen hat, in welcher Art und Weise alle Mediendiensteanbietenden Maßnahmen im Bereich des Schutzes von Minderjährigen umzusetzen haben.