Kommunikationsnetze und -dienste zur Verbreitung von Rundfunk und Rundfunkzusatzdiensten unterliegen der Regulierung durch die KommAustria. Informationen zur Anzeigepflicht von Netzen finden Sie im Bereich "Allgemeingenehmigung".
Sämtliche Betreiber von Rundfunknetzen und Betreiber, soweit sie die Übertragung von Rundfunksignalen besorgen, haben Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erlassen sowie die dafür vorgesehenen Entgeltbestimmungen (EB) festzulegen.