• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    10.12.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/24-037

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg

Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß §§ 13 Abs. 7 Z 1, 28 Abs. 1 Z 4, 34 Abs. 2 und 5 sowie 37 Abs. 1 TKG 2021 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 3 Abs. 1 und 3 ORF-G die in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 255) beschriebenen Übertragungskapazitäten zugeordnet sowie die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlagen, jeweils für die Dauer von zehn Jahren ab 01.02.2025, erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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