• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    08.01.2025
  • Unterkategorie
    Programmbouquetänderungen
  • Partei(en)
    ORS comm GmbH & Co KG
  • GZ
    2024-0.871.136 

Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G

Die KommAustria hat über Anzeige der ORS Comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.231/22-008, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C“ im Versorgungsgebiet Wien sowie in den angrenzenden Teilen von Niederösterreich und Teilen des Burgenlandes („MUX C – Wien“), wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit dem Wegfall des Programms „Kurier TV“ (vormals „Schau TV“) den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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