Dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 3 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1 H, 19,2 Ost, 12.663 MHz, horizontal polarisiert, verbreiteten Hörfunkprogramms „Radio Maria“ für die Dauer von zehn Jahren ab
04. April 2012 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G