Dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 3 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1 H, 19,2 Ost, 12.663 MHz, horizontal polarisiert, verbreiteten Hörfunkprogramms „Radio Maria“ für die Dauer von zehn Jahren ab
04. April 2012 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Fernmelderechtliche Änderung
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Kärnten und Steiermark