Dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 3 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1 H, 19,2 Ost, 12.663 MHz, horizontal polarisiert, verbreiteten Hörfunkprogramms „Radio Maria“ für die Dauer von zehn Jahren ab
04. April 2012 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA