Der BFT GmbH (FN 366611i beim Landesgericht Korneuburg), Alleestraße 2, 3400 Klosterneuburg, wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten HotBird 13° Ost, Transponder 155, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms namens „TVRUS“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Fernmelderechtliche Änderung
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Kärnten und Steiermark