Der BFT GmbH (FN 366611i beim Landesgericht Korneuburg), Alleestraße 2, 3400 Klosterneuburg, wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten HotBird 13° Ost, Transponder 155, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms namens „TVRUS“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G