Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten sowie die Gemeinde Soboth" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.216/20-001
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet "Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten sowie die Gemeinde Soboth“) aus:
*BRUECKL (Lippekogel) 100,6 MHz
*EISENKAPPEL 1 (Lobnig) 100,0 MHz
*EISENKAPPEL 2 100,9 MHz
*KLAGENFURT 1 (Dobratsch) 105,5 MHz
*NOETSCH 100,9 MHz
*SOBOTH 101,9 MHz
*VIKTRING (Stifterkogel) 98,8 MHz
*WINDISCHBLEIBERG 1 107,5 MHz
*WOLFSBERG 1 (Koralpe) 106,8 MHz
*ZELL PFARRE 106,6 MHz
Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 27. August 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 16.06.2020
Kommunikationsbehörde Austria
Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)