Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Stadt Salzburg (107,5 MHz)" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.416/20-001
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet "Stadt Salzburg (107,5 MHz)“) aus:
* SALZBURG 5 (Nonntal) 97,3 MHz
* SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 107,5 MHz
Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 20. Juli 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 11. Mai 2020
Kommunikationsbehörde Austria
Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)