Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Bregenz und Dornbirn" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.674/23-001
Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet "Dornbirn und Bregenz") aus:
* DORNBIRN (Stüben) 101,1 MHz
* BREGENZ 3 (Gebhardsberg) 92,7 MHz
Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 30. November 2023, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 11. September 2023
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Thomas Petz, LL.M.
(Mitglied)