Ausschreibung "Innsbruck und Tiroler Unterland" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.544/14-001
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet „Innsbruck und Tiroler Unterland“) aus:
· INNSBRUCK 3 (Natterer Boden) 92,9 MHz
· JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz
· KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz
· WOERGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz
Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können diese Übertragungskapazitäten nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G (also nur für die Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete oder die Schaffung neuer Versorgungsgebiete) beantragt und zugeordnet werden.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 28. Jänner 2015, 13 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 24. November 2014
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 27.11.2014 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Die technischen Anlagenblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlage und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)