• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Datum
    27.03.2018
  • Einreichfrist
    30.05.2018

Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "PAISSLBERG (Paisslberg 8) 94,5 MHz" und "KITZBUEHEL 4 (Ried am Horn) 107,9 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.538/18-001

Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

* PAISSLBERG (Paisslberg 8) 94,5 MHz
* KITZBUEHEL 4 (Ried am Horn) 107,9 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 30. Mai 2018, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 20. März 2018

Kommunikationsbehörde Austria


Dr. Martina Hohensinn
(Mitglied)

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