Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.411/23-013
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020, folgende Übertragungskapazitäten aus:
*SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 102,8 MHz
*HAUNSBERG (Austro Control Turm) 102,8 MHz
*VORAU (Mobilfunkmast) 102,8 MHz
*STRASSWALCHEN (Tannberg) 102,8 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 3. Juli 2023, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 20. April 2023
Kommunikationsbehörde Austria
Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)