Ausschreibung DAB+ 2023
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Ausschreibung gemäß § 15 Abs. 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G nach Maßgabe des Digitalisierungskonzeptes 2021, KOA 4.000/21-017, die Planung, den technischen Aufbau und den Betrieb von folgenden Multiplex-Plattformen für digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ aus:
* eine bundesweite, regionalisierbare Multiplex-Plattform (MUX III)
* lokale und regionale Multiplex-Plattformen im gesamten Bundesgebiet außer Wien
Im Rahmen der Ausschreibung für MUX III stehen Frequenzressourcen im Ausmaß von einer regionalisierbaren bundesweiten Bedeckung zur Verfügung.
Anträge können zur Neuschaffung und Erweiterung für lokale und regionale Versorgungsgebiete im gesamten Bundesgebiet eingebracht werden, für die Frequenzressourcen im Ausmaß von einer bundesweiten Bedeckung (außer Wien) zur Verfügung stehen.
Die konkrete Frequenzauswahl erfolgt im Zuge des Zulassungsverfahrens auf Basis der eingelangten Anträge.
Anträge auf Erteilung der ausgeschriebenen Zulassung haben bis spätestens 02.10.2023, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria einzulangen.
Kann ein Antragsteller bis 31.07.2023 (Einlangen bei der KommAustria) nachweisen, dass mit einer Multiplex-Plattform die Nachfrage insbesondere von Programmen mit Must-Carry Status nicht gedeckt werden kann, behält sich die KommAustria die Ausschreibung einer weiteren bundesweiten Multiplex-Plattform vor.
Auf die MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung DAB+ 2023 vom 20.04.2023, KOA 4.505/23-008, wird hingewiesen.
Wien, am 26.06.2023
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)