• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Datum
    08.07.2021
  • Einreichfrist
    15.09.2021

Ausschreibung der Übertragungskapazität "EISENSTADT (Föllig) 95,1 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.701/21-002

Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020, folgende Übertragungskapazität aus:

* EISENSTADT (Föllig) 95,1 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 15. September 2021, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 30. Juni 2021

Kommunikationsbehörde Austria


Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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