Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Bezirk Hollabrunn und Teile des Bezirks Mistelbach" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.305/22-001
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020, folgende Übertragungskapazitäten aus:
Versorgungsgebiet „Bezirk Hollabrunn und Teile des Bezirks Mistelbach“
* HOLLABRUNN (Gymnasiumturm) 94,50 MHz
* RETZ (Lagerhaussilo) 102,20 MHz
* ERNSTBRUNN (Leiser Berge) 89,0 MHz
* MISTELBACH (Silo) 93,70 MHz
Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10
Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 19.07.2022, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 10.5.2022
Kommunikationsbehörde Austria
Mag.Michael Ogris
(Senatsvorsitzender)