Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.160/14-001
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet „Steiermark“) aus:
Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können diese Übertragungskapazitäten nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G (also nur für die Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete oder die Schaffung neuer Versorgungsgebiete) beantragt und zugeordnet werden.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 25. November 2014, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.