• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Datum
    12.04.2024
  • Einreichfrist
    20.06.2024

Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land“ gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.541/24-003

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet „Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land“) aus:

* INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 95,5 MHz

* INZING 2 (Stieglreith) 95,1 MHz

* WATTENS 4 (Volderberg) 88,0 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 20. Juni 2024, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 05.04.2024

Kommunikationsbehörde Austria

Mag. Thomas Petz, LL.M.
(Mitglied)

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