Die Rundfunkgesetze enthalten nicht nur Bestimmungen, die ausschließlich den Anbieter/die Anbieterin betreffen, es gibt insbesondere mit den Vorschriften zur kommerziellen Kommunikation und zum Jugendschutz gesetzliche Bestimmungen, die die Verbraucher/-innen (Konsumenten/-innen) im geschäftlichen Verkehr vor Übervorteilung schützen sollen. Aber auch das Telekommunikationsgesetz enthält mit seinem Schlichtungsverfahren bei Problemen mit einem Betreiber/einer Betreiberin (z.B. Kabelnetzbetreiber/-in und Anbieter/-in von Pay-TV-Abos) Verbraucherbestimmungen. Somit ist auch eine wichtige Aufgabe der KommAustria der Schutz der Interessen der Verbraucher/-innen.
Die Schlichtungsaufgaben der KommAustria werden in ihrem Auftrag von der Schlichtungsstelle der RTR-GmbH behandelt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Bereich Schlichtungsstelle.
Verbraucherschutz durch die KommAustria in den Medienangeboten hat zwei Aspekte: Einerseits schützt die KommAustria die Verbraucher/-innen in ihrer Gesamtheit. So überprüft die KommAustria regelmäßig Medienanbieter im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften zur Werbung oder des Jugendschutzes.
Daneben steht aber auch den Verbraucher/-innen selbst die Möglichkeit einer Beschwerde offen. Näheres dazu erfahren Sie im Bereich Programmbeschwerden.
Die Aufsicht der KommAustria umfasst nur die österreichischen Medienanbieter/-innen. Im internationalen Umfeld ist die KommAustria im Rahmen der europäischen Verbraucherbehördenkooperation die im Medienbereich zuständig Behörde. Details erfahren Sie im Bereich Verbraucherbehördenkooperation.
Schlichtung Rundfunkkommunikationsdienste und -netze