Die KommAustria ist beauftragt, Schlichtungsverfahren bei Problemen mit Rundfunkanbietern (z.B. Kabelnetzanbieter und Anbieter von Pay-TV-Abos) zu führen.
Bei einem Schlichtungsverfahren wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter zu finden. Scheitert dieser Versuch, wird der Fall geprüft und Ihnen die Rechtsansicht der Schlichtungsstelle zum Problem schriftlich mitgeteilt. Das kann z.B. ein Vorschlag zur Problemlösung sein. Ist Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, werden wir auch das mitteilen. Nachstehend geben wir Ihnen einen groben Überblick zum Schlichtungsverfahren.
Schicken Sie eine schriftliche Beschwerde an Ihren Anbieter. Bei einer Beschwerde über eine Rechnung empfehlen wir Ihnen einen Einspruch innerhalb von drei Monaten ab dem Erhalt der Rechnung. Erheben Sie später einen Einspruch, sind unter Umständen wichtige Daten gelöscht.
Warten Sie die schriftliche Antwort des Anbieters ab. Wenn Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, können Sie bei uns einen Schlichtungsantrag einbringen. Verwenden Sie dafür unser Verfahrensformular. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und nennen Sie eine sinnvolle Lösung Ihres Problems.
Online VerfahrensformularSie haben ein Jahr Zeit, einen Schlichtungsantrag einzubringen. Die Frist beginnt zu laufen, wenn Sie die Beschwerde an den Anbieter erhoben haben.
Die Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren finden Sie am Ende der Seite. Die Verfahrensrichtlinien regeln, was Sie alles beachten müssen. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Sie müssen nur Ihre eigenen Kosten tragen (zum Beispiel für Kopien, Porto, Telefon, Rechtsanwalt).
Kommt keine Einigung zustande, prüfen wir alle Unterlagen. Technische Fragen werden von unseren Technikern überprüft. Das Ergebnis unserer Untersuchungen teilen wir Ihnen mit. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie das Verfahren endet:
Die KommAustria ist durch § 205 Telekommunikationsgesetz 2021 damit beauftragt, Schlichtungsverfahren zu führen.
Bei Erstkontakt mit der Schlichtungsstelle und bei allgemeinen Anfragen erreichen Sie uns telefonisch unter
Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr
Für einen neuen Antrag oder Kontaktaufnahme in einem bereits eingeleiteten Schlichtungsverfahren, nutzen Sie das Online-Verfahrensformular. Weitere Kontaktmöglichkeiten zu einem laufenden Verfahren: