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Schlichtung Rundfunkkommunikationsdienste und -netze

Bitte schicken Sie alle Eingaben bis auf Weiteres im elektronischen Weg. 


Die KommAustria ist beauftragt, Schlichtungsverfahren bei Problemen mit Rundfunkanbietern (z.B. Kabelnetzanbieter und Anbieter von Pay-TV-Abos) zu führen. 

Bei einem Schlichtungsverfahren wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter zu finden. Scheitert dieser Versuch, wird der Fall geprüft und Ihnen die Rechtsansicht der Schlichtungsstelle zum Problem schriftlich mitgeteilt. Das kann z.B. ein Vorschlag zur Problemlösung sein. Ist Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, werden wir auch das mitteilen. Nachstehend geben wir Ihnen einen groben Überblick zum Schlichtungsverfahren.

Wesentliche Voraussetzungen für das Schlichtungsverfahren

  1. Schicken Sie eine schriftliche Beschwerde an Ihren Anbieter. Bei einer Beschwerde über eine Rechnung empfehlen wir Ihnen einen Einspruch innerhalb von drei Monaten ab dem Erhalt der Rechnung. Erheben Sie später einen Einspruch, sind unter Umständen wichtige Daten gelöscht.

  2. Warten Sie die schriftliche Antwort des Anbieters ab. Wenn Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, können Sie bei uns einen Schlichtungsantrag einbringen. Verwenden Sie dafür unser Verfahrensformular. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und nennen Sie eine sinnvolle Lösung Ihres Problems.

    Online Verfahrensformular
  3. Sie haben ein Jahr Zeit, einen Schlichtungsantrag einzubringen. Die Frist beginnt zu laufen, wenn Sie die Beschwerde an den Anbieter erhoben haben.

  4. Die Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren finden Sie am Ende der Seite. Die Verfahrensrichtlinien regeln, was Sie alles beachten müssen. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.

  5. Bei einem Streitwert unter 20 Euro ist ein Verfahren meistens nicht möglich.
  6. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Sie müssen nur Ihre eigenen Kosten tragen (zum Beispiel für Kopien, Porto, Telefon, Rechtsanwalt).

Wie wir das Verfahren für Sie führen

  1. Wir versuchen in einem ersten Schritt, eine Einigung zwischen Ihnen und dem Anbieter zu finden.
  2. Kommt keine Einigung zustande, prüfen wir alle Unterlagen. Technische Fragen werden von unseren Technikern überprüft. Das Ergebnis unserer Untersuchungen teilen wir Ihnen mit. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie das Verfahren endet:

  • Lösungsvorschlag: Ist Ihre Beschwerde berechtigt, erstellen wir einen Lösungsvorschlag. Wenn dieser von Ihnen und vom Anbieter akzeptiert wird, kommt eine rechtsverbindliche Einigung zustande. Wird der Vorschlag von Ihnen oder dem Anbieter nicht angenommen, endet das Schlichtungsverfahren ohne Einigung. Wir können dann nichts mehr für Sie tun.
  • Abweisung: Wenn Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht berechtigt ist, wird das Verfahren von uns beendet und Sie bekommen eine schriftliche Begründung. Bei einem Streitwert von 20 Euro bis 150 Euro ist ein verkürztes Verfahren möglich.

Rechtliche Grundlagen

Die KommAustria ist durch § 205 Telekommunikationsgesetz 2021 damit beauftragt, Schlichtungsverfahren zu führen.

Weitere Informationen

Erstkontaktstelle

Bei Erstkontakt mit der Schlichtungsstelle und bei allgemeinen Anfragen erreichen Sie uns telefonisch unter

01 58058

Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr

Kontakt zu Verfahren

Für einen neuen Antrag oder Kontaktaufnahme in einem bereits eingeleiteten Schlichtungsverfahren, nutzen Sie das Online-Verfahrensformular. Weitere Kontaktmöglichkeiten zu einem laufenden Verfahren:

  • telefonisch unter +43 1 58058 444, Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
  • per Post: 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79