Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle für Kommunikationsdienste

Wir, die Schlichtungsstelle, können Ihnen helfen, wenn Sie ein Problem mit einem Anbieter eines elektronischen Kommunikationsdienstes haben. Unter einen elektronischen Kommunikationsdienst fallen z.B. Telefon-, Internet-, Kabelnetzprodukte, Pay-TV-Abos und auch bestimmte Mail- und Messengerdienste. Beispiele für Probleme sind Unklarheiten mit einer Abrechnung oder wenn technische Probleme (z.B. beim Internetanschluss) vorliegen. Solche Fälle können Sie bei uns in einem Schlichtungsverfahren klären.

Bei einem Schlichtungsverfahren versuchen wir, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter zu finden. Scheitert dieser Versuch, wird der Fall von uns geprüft und wir teilen Ihnen unsere Rechtsansicht zum Problem schriftlich mit. Das kann z.B. ein Vorschlag zur Problemlösung sein. Ist Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, werden wir auch das mitteilen. Nachstehend geben wir Ihnen einen groben Überblick zum Schlichtungsverfahren.

 

In den nachstehenden Videos wird Ihnen das Wichtigste zum Schlichtungsverfahren anschaulich erklärt:

In diesem Video wird Ihnen der Ablauf des Schlichtungsverfahrens dargestellt.

Erklärung zum Aufschub der Fälligkeit:

In diesem Video wird Ihnen erklärt, wie Sie vorgehen müssen, um strittige Rechnungen nicht sofort bezahlen zu müssen.

Wesentliche Voraussetzungen für das Schlichtungsverfahren

  1. Schicken Sie eine  schriftliche Beschwerde an Ihren Anbieter. Bei einer Beschwerde über eine Rechnung empfehlen wir Ihnen einen Einspruch innerhalb von drei Monaten ab dem Erhalt der Rechnung. Erheben Sie später einen Einspruch, sind unter Umständen wichtige Daten gelöscht.
  2. Warten Sie die schriftliche Antwort des Anbieters ab. Wenn Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, können Sie bei uns einen Schlichtungsantrag einbringen. Verwenden Sie dafür unser Verfahrensformular. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und nennen Sie eine sinnvolle Lösung Ihres Problems.
  3. Sie haben ein Jahr Zeit, einen Schlichtungsantrag einzubringen. Die Frist beginnt zu laufen, wenn Sie die Beschwerde beim Anbieter erhoben haben.
  4. Die  Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren finden Sie am Ende der Seite. Die Verfahrensrichtlinien regeln, was Sie alles beachten müssen. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.
  5. Bei einem Streitwert unter 20 Euro ist ein Verfahren meistens nicht möglich.
  6. Bei Verfahren mit einem Streitwert von 20 bis 150 Euro beschränkt sich das Schlichtungsverfahren auf einen Einigungsversuch.
  7. Das Schlichtungsverfahren ist  kostenfrei. Sie müssen nur Ihre eigenen Kosten tragen (zum Beispiel für Kopien, Porto, Telefon, Rechtsanwalt).

Wie wir das Verfahren für Sie führen

  1. Wir versuchen in einem ersten Schritt, eine Einigung zwischen Ihnen und dem Anbieter zu finden.
  2. Kommt keine Einigung zustande, prüfen wir alle Unterlagen. Technische Fragen werden von unseren Technikern überprüft. Das Ergebnis unserer Untersuchungen teilen wir Ihnen mit. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie das Verfahren endet:
  • Lösungsvorschlag: Ist Ihre Beschwerde berechtigt, erstellen wir einen Lösungsvorschlag. Wenn dieser von Ihnen und vom Anbieter akzeptiert wird, kommt eine rechtsverbindliche Einigung zustande. Wird der Vorschlag von Ihnen oder dem Anbieter nicht angenommen, endet das Schlichtungsverfahren ohne Einigung. Wir können dann nichts mehr für Sie tun.
  • Abweisung: Wenn Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht berechtigt ist, wird das Verfahren von uns beendet. Wir begründen Ihnen das schriftlich. Bei einem Streitwert von 20 Euro bis 150 Euro ist ein verkürztes Verfahren möglich.

Aufschub der Fälligkeit: Den strittigen Betrag nicht bezahlen müssen

Aufschub der Fälligkeit bedeutet, dass Sie den strittigen Teil der Rechnung vorerst nicht bezahlen müssen. Der Aufschub der Fälligkeit gilt erst, wenn wir Ihnen diesen schriftlich bestätigen.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie haben bereits eine schriftliche Beschwerde an Ihren Anbieter geschickt oder bereits die Antwort Ihres Anbieters erhalten und ein Schlichtungsverfahren beantragt

    und
     
  2. Sie müssen das Verfahrensformular vollständig ausgefüllt an uns übermitteln.

    Achtung:
  1. Sie müssen die Beschwerde innerhalb von drei Monaten an den Anbieter schicken. Diese Frist beginnt, sobald Sie die Rechnung erhalten haben.
  2. Eine Beschwerde über eine Rechnung nur bei Ihrem Anbieter bewirkt noch keinen Aufschub der Fälligkeit. Der restliche, von Ihnen nicht bestrittene Rechnungsbetrag ist jedenfalls zu bezahlen!
    Beachten Sie, dass der Aufschub der Fälligkeit, den Ihnen die Schlichtungsstelle bestätigt, endet bzw. ein solcher nicht möglich ist, wenn Sie nicht binnen drei Monaten ab Erhalt der Antwort des Anbieters auf Ihren Einspruch einen Schlichtungsantrag stellen. Weitere Informationen über den Aufschub der Fälligkeit finden Sie in den Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren.

Rechtliche Grundlagen

Die RTR ist durch § 205 Telekommunikationsgesetz 2021 und durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz damit beauftragt, Schlichtungsverfahren zu führen.

Erstkontaktstelle

Bei Erstkontakt mit der Schlichtungsstelle und bei allgemeinen Anfragen erreichen Sie uns telefonisch unter

01 58058 888

Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr

Kontakt zu Verfahren

Für einen neuen Antrag oder Kontaktaufnahme in einem bereits eingeleiteten Schlichtungsverfahren, nutzen Sie das Online-Verfahrensformular. Weitere Kontaktmöglichkeiten zu einem laufenden Verfahren:

  • telefonisch unter +43 1 58058 444, Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
  • per Post: 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79