Wir, die Schlichtungsstelle, können Ihnen helfen, wenn Sie ein Problem mit einem Anbieter eines elektronischen Kommunikationsdienstes haben. Unter einen elektronischen Kommunikationsdienst fallen z.B. Telefon-, Internet-, Kabelnetzprodukte, Pay-TV-Abos und auch bestimmte Mail- und Messengerdienste. Beispiele für Probleme sind Unklarheiten mit einer Abrechnung oder wenn technische Probleme (z.B. beim Internetanschluss) vorliegen. Solche Fälle können Sie bei uns in einem Schlichtungsverfahren klären.
Bei einem Schlichtungsverfahren versuchen wir, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter zu finden. Scheitert dieser Versuch, wird der Fall von uns geprüft und wir teilen Ihnen unsere Rechtsansicht zum Problem schriftlich mit. Das kann z.B. ein Vorschlag zur Problemlösung sein. Ist Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, werden wir auch das mitteilen. Nachstehend geben wir Ihnen einen groben Überblick zum Schlichtungsverfahren.
Aufschub der Fälligkeit bedeutet, dass Sie den strittigen Teil der Rechnung vorerst nicht bezahlen müssen. Der Aufschub der Fälligkeit gilt erst, wenn wir Ihnen diesen schriftlich bestätigen.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die RTR ist durch § 205 Telekommunikationsgesetz 2021 und durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz damit beauftragt, Schlichtungsverfahren zu führen.
Bei Erstkontakt mit der Schlichtungsstelle und bei allgemeinen Anfragen erreichen Sie uns telefonisch unter
Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr
Für einen neuen Antrag oder Kontaktaufnahme in einem bereits eingeleiteten Schlichtungsverfahren, nutzen Sie das Online-Verfahrensformular. Weitere Kontaktmöglichkeiten zu einem laufenden Verfahren: