Die Post-Control-Kommission, kurz PCK, ist in Österreich seit 2008 für die Regulierung des Post-Marktes zuständig. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der weisungsfreien Regulierungsinstitution sind im Postmarktgesetz festgelegt. Unter anderem ist sie für Maßnahmen hinsichtlich des Universaldienstbetreibers, Konzessionen oder Genehmigung bestimmter Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Entgelten von Postdiensteanbietern zuständig. Die RTR fungiert als Geschäftsstelle der PCK. In Verfahren betreffend die flächendeckende Versorgung mit Postgeschäftsstellen wird die PCK überdies vom Post-Geschäftsstellen-Beirat beraten.
Die PCK besteht jeweils aus drei Haupt- und Ersatzmitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden. Mag. Barbara NIGL, LL.M., Richterin am Oberlandesgericht Wien, ist Vorsitzende der PCK.
Amtsperiode 5.11.2022 bis 4.11.2027:
Für jedes Mitglied wurde ein Ersatzmitglied bestellt:
Die PCK ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde mit einer Richterin als Vorsitzenden.
Der Bundesminister für Finanzen hat kein Weisungsrecht gegenüber der PCK. Sie ist jedoch befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung zu unterrichten und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Bescheide der PCK können durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Danach steht den Parteien grundsätzlich der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof beziehungsweise Verfassungsgerichtshof offen.