Postdienste sind Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und sind sowohl für gewerbliche als auch private Nutzerinnen und Nutzer von grundlegender Bedeutung.
Als Regulierungsbehörde beaufsichtigen wir die österreichischen Postdiensteanbieter. Ebenso stellen wir sicher, dass eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen für alle Nutzer:innen gewährleistet ist.
Wir informieren und unterstützen Unternehmen, die selbst Postdienste erbringen wollen, hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen.
Für die Öffentlichkeit stellen wir Marktdaten sowohl in Form von Publikationen als auch als Open Data zur Verfügung.
Bei Problemen mit Postdiensteanbietern unterstützen wir gerne mit unserem Schlichtungsverfahren. Beschwerden beim Empfang von Postsendungen können bei uns eingemeldet werden und helfen uns dabei, systematische Fehlentwicklungen zu beobachten.
Wir engagieren uns auch auf internationaler Ebene bei Themen, die im Zusammenhang mit Postdiensten stehen. Dazu gehört auch die Beschäftigung mit digitalen Plattformen auf europäischer Ebene.
Mit 1. Jänner 2011 wurde der "reservierte Postdienst" der Österreichischen Post AG, der bis zu diesem Zeitpunkt als Monopolbereich bestand, für den Wettbewerb freigegeben. Damit war die Liberalisierung des Postmarktes in Österreich formal abgeschlossen.
Die Liberalisierung der Postmärkte erfolgte aufgrund europarechtlicher Rahmenbedingungen, die unter anderem die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes zum Ziel haben. Gleichzeitig wurden in der Europäischen Union Regulierungsbehörden eingerichtet, deren Aufgabe die Wahrung des freien Wettbewerbs auf den nationalen Märkten ist.
In Österreich basiert die Regulierung des Postmarktes auf dem Postmarktgesetz (PMG) und der Post-Erhebungs-Verordnung (PEV 2019).
Die RTR fungiert im Bereich der Postregulierung als die Geschäftsstelle der Post-Control-Kommission (PCK). Die PCK wurde mit 1. Jänner 2008 eingerichtet. Der Post-Geschäftsstellen-Beirat ist ein Gremium, das die PCK in Fragen der flächendeckenden Versorgung mit Post-Geschäftsstellen berät.
Neben den österreichischen sind weitere Institutionen auf europäischer Ebene für die Postregulierung relevant.
Im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten publizieren wir Entscheidungen der PCK und der RTR sowie Veröffentlichungen wie etwa Edikte, Stellungnahmen, Konsultationen oder Verordnungen.
Auf Basis des Postmarktgesetzes (PMG) veröffentlichen wir in regelmäßigen Abständen die Liste der angezeigten Postdienste (§ 25 Abs. 2 PMG), die Liste der konzessionierten Postdienste (§ 27 Abs. 4 PMG) , die Ergebnisse der Messung von Laufzeiten (§ 33 PMG) und die von der Österreichischen Post AG verwendeten Postleitzahlen (§ 36 Abs. 2 PMG).
Jedes Quartal veröffentlichen wir aktuelle Informationen zum österreichischen Postmarkt in unserem RTR Post Monitor.