Im Laufe des Jahres schicken unterschiedliche Stellen in der RTR Aufforderungen an Postdiensteanbieter, Daten im Rahmen bestimmter Erhebungen zu liefern. Damit kommen wir gesetzlichen Verpflichtungen auf nationaler oder internationaler Ebene nach.
Auf dieser Seite präsentieren wir einen kurzen Überblick über alle geplanten Erhebungen im Zusammenhang mit Postdiensten für das Jahr 2024. Wir bemühen uns, die Liste aktuell zu halten - dennoch ist es möglich, dass bspw. kurzfristig neue Erhebungen von der PCK in Auftrag gegeben werden.
Frist | Datenerhebung | Betroffene Unternehmen und weitere Informationen | Kontakt |
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15. Jänner 2024 | Plan-Umsatzabfrage FZB 2024 | Alle Postdiensteanbieter, die nach § 25 Postmarktgesetz zur Anzeige verpflichtet sind oder über eine Konzession nach § 26 Postmarktgesetz verfügen | finanzierungsbeitrag@rtr.at |
31. Jänner 2024 | Datenlieferung gem. Artikel 5 der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Paketdienste (Verordnung [EU] 2018/644) | Alle Paketzustelldiensteanbieter mit mehr als 50 Beschäftigten im Paketzustelldienst und grenzüberschreitendem Angebot | pev@rtr.at |
25. März 2024 | PEV Q4 | Alle Postdiensteanbieter mit mehr als 50 Beschäftigten in Postdiensten | pev@rtr.at |
31. Mai 2024 | Ist-Umsatzabfrage FZB 2023 | Alle Postdiensteanbieter, die nach § 25 Postmarktgesetz zur Anzeige verpflichtet sind oder über eine Konzession nach § 26 Postmarktgesetz verfügen | finanzierungsbeitrag@rtr.at |
23. Juni 2024 | PEV Q1 | Alle Postdiensteanbieter mit mehr als 50 Beschäftigten in Postdiensten | pev@rtr.at |
22. September 2024 | PEV Q2 | Alle Postdiensteanbieter mit mehr als 50 Beschäftigten in Postdiensten | pev@rtr.at |
23. Dezember 2024 | PEV Q3 | Alle Postdiensteanbieter mit mehr als 50 Beschäftigten in Postdiensten | pev@rtr.at |
Die Einmeldung der Daten für den Finanzierungsbeitrag erfolgt über das eRTR Portal.
Datenlieferungen im Rahmen der PEV können über das eRTR Portal oder per E-Mail eingereicht werden.
Im Rahmen der PARCEL Erhebung können Daten nur über das eigens dafür vorgesehene PARCEL Portal eingemeldet werden.
Zum eRTR Portal Zum PARCEL PortalBetreiber mit mehr als 50 Beschäftigten (in Postdiensten) erhalten jedes Quartal im Rahmen der Posterhebungsverordnung (PEV) Datenanfragen zu Postdiensten. Diese Betreiber werden nach § 2 PEV definiert.
Liste der PEV-BetreiberJedes Quartal werden Daten als Open Data veröffentlicht, die im Rahmen der Post-Erhebungs-Verordnung (PEV) erhoben werden. Diese Daten bilden auch die Grundlage für den RTR Post Monitor, der jedes Quartal veröffentlicht wird.
Auf Basis der jährlichen PARCEL Erhebung stellt die Europäische Kommission Open Data zu Posttarifen öffentlich zur Verfügung.
Aktuelle Marktdaten PARCEL Open DataDie RTR erhebt auch in anderen Bereichen Daten, die zum Beispiel Medien- und Telekomdiensteanbieter betreffen.
Nähere Informationen zur Medientransparenzerhebung Nähere Informationen zu Erhebungen für Telekombetreiber