Wir, die Schlichtungsstelle, können Ihnen helfen, wenn Sie ein Problem mit einem Postdiensteanbieter (z.B. Österreichische Post AG, DPD, DHL, Hermes, GLS, UPS) haben. Beispiele sind Verlust, Beschädigung, Fehlleitung oder Verspätung einer Postsendung.
Solche Fälle können Sie bei uns in einem Schlichtungsverfahren klären. Wichtig: Ein Schlichtungsverfahren wegen einer einzelnen Paket- oder Briefsendung kann immer nur vom Versender beantragt werden. Nur dieser steht in einem Vertragsverhältnis mit dem Postdiensteanbieter.
Bei einem Schlichtungsverfahren versuchen wir, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Postdiensteanbieter zu finden. Scheitert dieser Versuch, wird der Fall von uns geprüft und wir teilen Ihnen unsere Rechtsansicht zum Problem schriftlich mit. Das kann z.B. ein Vorschlag zur Problemlösung sein. Wenn Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt ist, teilen wir Ihnen das mit.
Wenn Sie uns als Empfänger eines Paketes eine Beschwerde über eine fehlende bzw. mangelhafte Zustellung durch einen Postdiensteanbieter mitteilen wollen, verwenden Sie bitte unser Formular für Empfangsbeschwerden.
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick zum Schlichtungsverfahren.
Die RTR-GmbH ist durch § 53 Postmarktgesetz und durch § 4 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz damit beauftragt, Schlichtungsverfahren zu führen.
Bei Schlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Postdiensteanbietern ist die RTR-GmbH staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.
Wichtiger Hinweis: Bei Fragen zu einzelnen Postsendungen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Postdiensteanbieter. Die Schlichtungsstelle hat keine Informationen zu einzelnen Postsendungen.
Die Post-Schlichtungsstelle der RTR ist über das Webformular erreichbar.
Bei Fragen zu einem bereits eingeleiteten Schlichtungsverfahren erreichen Sie uns unter Angabe der der Geschäftszahl (RSTR-Zahl) über die oben genannten Kontaktkanäle.